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Neue Details zum Schulstart

Am Samstag Abend (18.4.20) erhielten wir umfangreiche Details aus dem Schulministerium zum Ablauf der Vorbereitungen und zum Schulstart in der nächsten Woche (ab Donnerstag).

Die Zeit ab Montag, 20.04.2020, soll in den Schulen nur zur Vorbereitung dieses Neustarts genutzt werden – unter strikter Wahrung der Vorgaben für Hygiene und Schutz der Beschäftigten.

Die Teilnahme am Unterricht ab dem 23.04.2020 und den anderen damit im Zusammenhang stehenden schulischen Veranstaltungen ist VERPFLICHTEND für die Schülerinnen und Schüler weiterführender
allgemeinbildender Schulen mit bevorstehenden Terminen zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder des Mittleren Schulabschlusses.

Kranke Schülerinnen und Schüler

Sofern Schülerinnen und Schüler in Bezug auf das Corona-Virus (COVID-19) relevante Vorerkrankungen haben, entscheiden die Eltern – gegebenenfalls nach Rücksprache mit einer Ärztin oder einem Arzt, ob für ihr Kind eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch entstehen könnte. In diesem Fall benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich mit, dass aufgrund einer Vorerkrankung eine gesundheitliche Gefährdung durch den Schulbesuch bei ihrem Kind grundsätzlich möglich ist.

In der Folge ENTFÄLLT die Pflicht zur TEILNAHME AM PRÄSENZ-UNTERRICHT. Diesen Schülerinnen und Schülern sollen Lernangebote für zu Hause gemacht werden (Lernen auf Distanz). Eine TEILNAHME AN PRÜFUNGEN ist für diese Schülerinnen und Schülern durch besondere Maßnahmen zu ermöglichen.

Anforderungen an die Hygiene in der Schule

Die Teilnehmerzahl ist zu begrenzen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und der Zahl der benötigten Aufsichtspersonen. Es muss zwischen den Schülerinnen und Schülern (Prüflingen) und zwischen diesen und Lehrkräften (Prüfende / Aufsichtspersonal) ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden können.

Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu ermöglichen.

Neben Beachten der Husten- und Nieß-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc. gemeinsam genutzt werden.

Symptomatisch kranke Personen sind von der Teilnahme an Unterricht und Prüfungen auszuschließen.

Eine Maskenpflicht ist nur dann erforderlich, wenn die gebotene Abstandswahrung nicht eingehalten werden kann.

Informationen zum Schulstart am Donnerstag

Zur Vorbereitung auf die veränderten ZP-Bedingungen werden die Klassen 10a und 10b bis zum neuen Termin der Prüfungen (beginnend am 12.05.2020) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet.

Dies geschieht in kleinen Gruppen in festgelegten Räumen. Jede Gruppe benutzt einen anderen Eingang zur Schule. Eine Unterrichtsstunde wird 60 Minuten dauern, Möglichkeiten einer Pause sind eingerechnet, damit keine gemeinsame Pausenzeit entsteht. Die Schüler und Schülerinnen bleiben in jedem Fach in diesen Räumen – auch ein „Besuch“ der Nachbargruppe ist nicht möglich.

Die Schüler/innen werden nächste Woche per E-Mail von der Schule informiert, welcher Eingang, welcher Raum und welcher Stundenplan für sie gilt. Es sind nicht die bisherigen Fachlehrkräfte für die Gruppen zuständig, sondern der Unterricht wird anders verteilt, denn auch Lehrkräfte gehören den Risikogruppen an – genau wie einige der Schüler/innen.

Deshalb wird auch darauf geachtet, dass für die Lehrkräfte die Anzahl der Schülerkontakte ebenfalls angemessen bleibt. Es besteht eine Absprache zwischen den eingesetzten Lehrkräften und den bisherigen Fachlehrerinnen oder Fachlehrern, so dass gleicher Unterrichtsstoff in allen Gruppen unterrichtet wird.