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Hygiene im Schülerverkehr

Das Land, die kommunalen Spitzenverbände und die Branchenverbände Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und Verband Nordrhein-Westfälischer Omnibusunternehmen (NWO) haben Hinweise und Verhaltensregeln für einen besseren Infektionsschutz im Schülerverkehr erarbeitet.

Eine der dringenden Empfehlungen ist das Tragen von selbst mitgebrachten Alltagsmasken, sogenannte Mund-Nasen-Masken. Die ab Montag (27. April) in Nordrhein-Westfalen bestehende Pflicht, im ÖPNV und beim Einkaufen eine Mund-Nasen-Bedeckung bzw. eine sogenannte Alltagsmaske zu tragen, gilt ab diesem Zeitpunkt auch für den gesamten Schülerverkehr.

Zur schrittweisen Aufnahme des Schulbetriebs ab Donnerstag wird beim Einsteigen in Bus oder Straßenbahn darum gebeten, ausreichend Abstand zu halten, damit es nicht zu Gedränge kommt.

Schülerinnen und Schüler sollten überlegen, ob sie die Schule auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichen können, wenn für den Weg zur Schule nicht zwingend der ÖPNV oder der Schülerspezialverkehr genutzt werden muss.

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