Ab 12.4.21 Distanzunterricht für die Klassen 5 – 9
Distanzunterricht in der Woche nach den Osterferien
Insbesondere vor dem Hintergrund der nach dem Osterfest weiterhin
unsicheren Infektionslage hat die Landesregierung entschieden, dass der
Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler der Primarstufe sowie der
weiterführenden Schulen ab Montag, den 12. April 2021, eine Woche lang
ausschließlich als Distanzunterricht stattfinden wird.
Präsenzunterricht für alle Abschlussklassen
Ausgenommen hiervon bleiben ausdrücklich alle Schülerinnen und Schüler
der Abschlussklassen, die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf
ihre Prüfungen vorbereiten können.
Schützen, Impfen und Testen
Für die Landesregierung ist es zentrales Anliegen, gerade in den
gegenwärtig herausfordernden Zeiten Bildungschancen für unsere
Schülerinnen und Schüler weitestgehend zu sichern und zugleich
bestmöglichen Infektions- und Gesundheitsschutz für die Kinder und
Jugendlichen, die Lehrkräfte und das weitere Personal an unseren Schulen
zu gewährleisten.
Deshalb erfordert die Durchführung von Präsenzunterricht weiterhin die
Beachtung der strengen Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz,
die in den Schulen zur Umsetzung kommen.
Notwendig ist zudem ein beschleunigtes Fortschreiten des Impfens. Dies
soll auch durch ein Vorziehen der Impfungen für Grundschullehrerinnen
und -lehrer, die bislang noch keine Impfung erhalten haben, erfolgen.
Parallel dazu wird es ab der kommenden Woche eine grundsätzliche
Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und
Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu
hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an
wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein
negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung
der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule
erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine
Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden
zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht
nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.
Pädagogische Betreuung
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 6 wird ab dem 12. April
2021 eine pädagogische Betreuung ermöglicht.
Alle Schulen der Primarstufe sowie der weiterführenden
allgemeinbildenden Schulen bieten daher ab dem 12. April 2021 auf Antrag
der Eltern ein Betreuungsangebot für diejenigen Schülerinnen und Schüler
der Klassen 1 bis 6 an, die zuhause nicht angemessen betreut werden
können. Bei dem Verdacht einer Kindeswohlgefährdung kann hier auch das
Jugendamt initiativ werden.
Für Schülerinnen und Schüler mit einem Bedarf an sonderpädagogischer
Unterstützung in Förderschulen oder in Schulen des Gemeinsamen Lernens,
der eine besondere Betreuung erfordert (z.B. in den Förderschwerpunkten
Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung), muss
dieses Angebot in Absprache mit den Eltern auch in höheren Altersstufen
sichergestellt werden.
Für die Aufsicht kommt vor allem sonstiges schulisches Personal in
Betracht (aber gegebenenfalls auch ein Teil der Lehrkräfte). Über die
Einbeziehung des Personals im offenen Ganztag wird vor Ort in Abstimmung
mit den Trägern entschieden.
Das Antragsformular gibt es hier: